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Kosten und Abrechnung:

Die Behandlungskosten richten sich –soweit dies nicht anders vereinbart wurde- nach dem Stundensatz und der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

 

Bitte beachten Sie, dass eine vorherige genaue Preisangabe nicht angegeben werden kann, da jede Behandlung individuell ist.

Die erste Sitzung beinhaltet eine ausführliche Erstanamnese, daher ist hier mit ca. eineinhalb Stunden (ca. 130 €) zu rechnen. 

 

Anamnese, Untersuchung, Behandlung    -    je Stunde  -            85 - 95 €

Termine, Untersuchung, Behandlung    -    je halbe Stunde  -            45 €

 

Für Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeberechtigte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) richtet.

 


Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker können durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet werden. Auch Beamte oder im öffentlichen Dienst Tätige  mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen.

Für die Leistungen des Heilpraktikers besteht in Deutschland kein Erstattungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings übernehmen einige dieser Kassen und private Krankenversicherungen mittlerweile Anteile der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu.

Es besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z. Bsp. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).  Um günstige Anbieter zu finden, gibt es zum Beispiel Vergleichsportale  im Internet oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach. Hier sollten Sie sich über das Leistungsspektrum und Einschränkungen vor Vertragsabschluss ausreichend informieren.
Private Krankenversicherer und Beihilfe: Bei einem privaten Krankenversicherungsträger ist der Erstattungsanspruch vom Inhalt des geschlossenen Versicherungsvertrags abhängig. Hier steht explizit im Vertrag, ob heilpraktische Leistungen vom Versicherungsschutz erfasst sind oder nicht; falls diese inkludiert sind, wurde auch festgeschrieben in welchem Umfang. Da bestimmte diagnostische und therapeutische Methoden in der naturwissenschaftlichen Bewertung umstritten sind, ist die Kostenerstattung sehr unterschiedlich.

 

Ich bitte Sie ausdrücklich vor Beginn einer Behandlung bei mir Ihren Versicherer bezüglich Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung zu kontaktieren und sich schriftlich die (Teil-)Übernahme versichern zu lassen.

 

Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Terminabsage oder -änderung mindestens 24 Stunden vorher telefonisch erfolgen sollte. Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig telefonisch oder per Mail abgesagte Termine werden zum vollen Satz verrechnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Der Behandlungs-Vertrag besteht immer zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen als Patienten. Das bedeutet, dass unabhängig davon ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht, der Rechnungsbetrag auf jeden Fall vollständig an die Gesundheitspraxis zu bezahlen ist.


Bitte beachten Sie, dass Sie Privatrezepte oder -rechnungen am Ende des Jahres beim Steuerausgleich als "aussergewöhliche Belastungen" angegeben werden können.

 

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Abgebrochene oder aus finanziellen Gründen nicht begonnene Behandlungen erreichen nicht den gewünschten Behandlungserfolg bzw. können nicht zu einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes führen.

Bitte sprechen Sie mich hierzu an - wir finden dafür sicher eine Lösung!